Über die dualen Systeme
Die dualen Systeme organisieren bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber nach Verpackungsdurchführungsgesetz vorgeschriebenen Verwertungsquoten erreicht werden.
Aktuell informieren zehn privatwirtschaftlich organisierte duale Systeme mit der Initiative „Mülltrennung wirkt“ Verbraucher*innen über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen, der hierzu eingerichteten Sammelsysteme und zur korrekten Sammlung gebrauchter Verpackungen:
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Allgemeines zu den dualen Systemen
Wer sind die dualen Systeme und was sind ihre Aufgaben?
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen für Industrie und Handel, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden.
Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an ihr duales System.
Aktuell sind es zehn privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das geltende Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz („VerpackDG“).
Auf welcher Grundlage arbeiten die dualen Systeme?
Mit der Einführung der damaligen „Verpackungsverordnung“ im Jahr 1991 wurden Industrie und Handel erstmals dazu verpflichtet, ihre Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Nachdem anfangs noch Alternativen zur Verpackungssammlung, -sortierung und -verwertung durch die dualen Systeme zulässig waren, waren die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen seit 2009 verpflichtet, mit einem dualen System zusammenzuarbeiten. 2019 wurde die ursprüngliche Verpackungsverordnung durch ein „Verpackungsgesetz“ abgelöst. Im Jahr 2026 wurde dieses Verpackungsgesetz durch
- die europäische Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (in der Regel als „PPWR“ für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ bezeichnet) und
- ergänzend hierzu das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz („VerpackDG“).
ersetzt. Diese beiden Vorschriften sind aktuell die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der dualen Systeme.
Wie sehen die Sammelsysteme der dualen Systeme aus?
Die dualen Systeme sind für die bundesweite Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen verantwortlich. Bei der Sammlung wird zwischen Hol- und Bringsystemen unterschieden. Das am weitesten verbreitete Sammelsystem ist das Holsystem, bei dem die gebrauchten Verpackungen direkt beim privaten Endverbraucher zu Hause abgeholt werden. Im Wesentlichen sind das die Papiertonnen, in denen Papier/Pappe/Karton gesammelt wird und die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack, in denen alle Verpackungen, außer die aus Glas und Papier/Pappe/Karton, gesammelt werden.
Beim Bringsystem hingegen stehen Verbraucher*innen Sammelcontainer in der Nähe ihrer Haushalte zur Verfügung. Diese Container werden vor allem für Glas und teilweise auch für Papierverpackungen, aufgestellt. In Ausnahmefällen werden auch die Verpackungen, die anderswo über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack erfasst werden, in Containern im Bringsystem gesammelt. Zudem gibt es in bestimmten Regionen noch Wertstoffhöfe, bei denen zusätzlich Verpackungen und eine Vielzahl weiterer Abfälle, wie z.B. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Farbreste usw., abgegeben werden können. Über die Art der Sammelbehälter und die Entsorgungsrhythmen entscheiden nach Verpackungsdurchführungsgesetz im Wesentlichen die Kommunen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Organisation und die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen jedoch bei den dualen Systemen.
Wie finanzieren sich die dualen Systeme?
Alle Hersteller und Händler (online und stationär) sowie Importeure und ausländische Exporteure, die in Deutschland verpackte Waren auf den Markt bringen, müssen sich bei einem dualen System beteiligen und bezahlen für die Umsetzung der Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sogenannte Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an das duale System. Diese Entgelte werden grundsätzlich im Produktpreis einkalkuliert. Der Endverbraucher bezahlt somit beim Kauf der verpackten Ware auch die Entsorgungs- und Verwertungsleistung. Die Höhe richtet sich verursachergerecht nach dem Gewicht und dem Material der Verpackung.
Die dualen Systeme bezahlen mit ihren Einnahmen im Wesentlichen die Entsorgungsunternehmen für ihre Sammel-, Sortier- und Verwertungsleistung, die Kommunen für Containerstandfläche, Reinigung der Containerstandfläche und Abfallberatung, die Zentrale Stelle für ihre Registrier-, Prüf- und Kontrollaufgaben sowie die bundesweite Initiative “Mülltrennung wirkt“ für Verbraucher*innen. Zusätzlich müssen die dualen Systeme ihre Personal- und Nebenkosten aus den Einnahmen decken.
Warum heißt es „duales System“?
Das duale System entstand in Deutschland als privatwirtschaftlich organisiertes, zusätzliches, also „duales“ Erfassungssystem neben dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystem, das die Kommunen und Landkreise verantworten. Es wurde mit der 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung als Lösung für die steigenden Mengen an Verpackungsabfall eingeführt. Mit der Verordnung wurden erstmals Produzenten, Händler und Konsumenten verpflichtet, sich an einer Lösung für die Müllentsorgung zu beteiligen.
Zur Historie der dualen Systeme
Die Einführung des „dualen Systems“ als privatwirtschaftliches Erfassungssystem neben der kommunalen Abfallsammlung erfolgte 1990 mit dem ersten Entwurf für eine „Verpackungsverordnung“. Damit sollten Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, erstmals an der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle beteiligt werden. Die damalige Verpackungsverordnung trat im Dezember 1991 in Kraft und verfolgte das Ziel, dass Verpackungsabfälle vermieden, reduziert und verwertet werden. Sie verpflichtet Hersteller und Handel zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen nachihrem Gebrauch. Damit wurde erstmals eine Produktverantwortung von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung geschaffen.
Das erste System war „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH“, das im Vorgriff auf die Verpackungsverordnung 1990 gegründet wurde. Finanziert wurde das ursprünglich als Non-Profit-Organisation gegründete System durch alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr brachten. Im Jahr 2003 wurde die Monopolstellung des Grünen Punktes abgeschafft und es kamen neue Anbieter auf den Markt.
Industrie und Handel wurden mit der Verpackungsverordnung erstmals dazu verpflichtet, ihre Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Zu Beginn waren noch Alternativen zur Verpackungssammlung, -sortierung und -verwertung durch die dualen Systeme zulässig. Seit 2009 sind Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen jedoch zur Beteiligung an einem dualen System verpflichtet. 2019 wurde die ursprüngliche Verpackungsverordnung durch ein „Verpackungsgesetz“ abgelöst. Im Jahr 2026 wurde dieses Verpackungsgesetz durch
- die europäische Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (in der Regel als „PPWR“ für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ bezeichnet) und
- ergänzend hierzu das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz („VerpackDG“).
ersetzt. Diese beiden Vorschriften sind aktuell die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der dualen Systeme. Im Vergleich zur ursprünglichen Verpackungsverordnung haben zuerst das Verpackungsgesetz und jetzt die PPWR und das VerpackDG immer wieder höhere ökologische Standards für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen und deutlich höhere Recyclingquoten festgeschrieben.
Organisation und Arbeitsweise der dualen Systeme
Sammlung, Sortierung, Verwertung
Produkte und deren Verpackungen gelangen über den Handel (1) zu den Verbraucher*innen. Beim Kauf (2) einer Ware zahlen Kund*innen auch immer anteilig Entsorgung der Verpackung mit. Leere Verkaufsverpackungen gehören deshalb in die Sammelbehälter der dualen Systeme (3).
Die dualen Systeme beauftragen private oder kommunale Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung von Verkaufsverpackungen (4). Grundsätzlich stehen den Verbraucher*innen Sammelgefäße wie Gelbe Tonnen und Gelbe Säcke für Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundmaterialien, Weißblech sowie Aluminium zur Verfügung. Papier und Pappe werden in der Papiertonne, Glasverpackungen im öffentlichen Raum nach Farben getrennt in Glascontainern erfasst. In bestimmten Regionen gibt es zusätzlich Wertstoffhöfe, bei denen Verpackungen sowie weitere Abfälle wie Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Farbreste usw. abgegeben werden können. Die Tonnen werden in einem regelmäßigen Turnus geleert und die gesammelten Wertstoffe zu Sortier- und Aufbereitungsanlagen gebracht.
Alle über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die in manchen Regionen vorhandene Wertstofftonne gesammelten Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen, Weißblech sowie Aluminium werden in den Sortieranlagen (5) nach Materialart getrennt und anschließend für die Verwertung (6) entsprechenden Anlagen zugeführt.
Finanzierung
Das Verpackungsrecht verpflichtet alle Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, sich an einem der dualen Systeme zu beteiligen. Über das zu entrichtende Beteiligungsentgelt finanziert sich das System. Gleichzeitig werden damit Anreize gegeben, Verpackungen zu entwickeln, die später unnötige Abfälle vermeiden, eine sortenreine Sortierung ermöglichen und so ein – vorzugsweise werkstoffliches – Recycling unterstützen. Die Beteiligungsentgelte wenden die Systembetreiber u. a. für eine flächendeckende, verbrauchernahe Sammlung, die Sortierung sowie eine unterstützende Öffentlichkeitsarbeit auf.
Mengenstromnachweis
Die Betreiber der dualen Systeme sind verpflichtet, jährlich einen „Mengenstromnachweis“ zu führen und bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen. Dieser Nachweis dokumentiert die Erfüllung der Sammlungs- und Verwertungsanforderungen gemäß den Vorgaben der PPWR und des VerpackungsDG. Der Mengenstromnachweis wird jeweils durch unabhängige registrierte Sachverständige geprüft und bestätigt.









