Nach Durchführung eines Corona-Selbsttests müssen alle gebrauchten Bestandteile, sicher verpackt in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und fest verschlossenen Plastikbeutel, im Restmüll entsorgt werden. Das gilt unabhängig vom Ergebnis des Schnelltests. Sollte er tatsächlich positiv ausfallen, gilt zudem: Während der Quarantäne sollten Haushalte auf die Mülltrennung verzichten.
Es gibt unterschiedliche Corona-Selbsttests. In der Regel handelt es sich dabei um nasale Antigen-Schnelltests, für die ein Nasenabstrich erfolgt, oder um Spucktests, bei denen Speichel als Probenmaterial verwendet wird. Ein Testkit umfasst ein Abstrichstäbchen für die Nase oder eine Plastikschale für den Speichel, eine Pipette, ein Fläschchen mit „Pufferlösung“, ein Reaktionsröhrchen und eine Testkassette. Die Zusammensetzung kann, je nach Hersteller, variieren. „Auch wenn einige Bestandteile dieser Testkits aus Kunststoff bestehen, dürfen sie keinesfalls in der Gelbe Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden“, erklärt Axel Subklew, Sprecher der Initiative „Mülltrennung wirkt“. „Zum einen gehören hier nur Verpackungen hinein, zum anderen ist aber auch wichtig: Mit dem Restmüll werden gebrauchte Corona-Tests verbrannt und damit hygienisch sicher entsorgt.“
Die Verpackung eines Corona-Selbsttests hingegen darf, sofern sie mit dem Probenmaterial nicht in Berührung gekommen ist, getrennt entsorgt werden: Verpackungsbestandteile aus Kunststoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, die Umverpackung aus Pappe sowie der Beipackzettel kommen ins Altpapier.
Der Corona-Test ist positiv? Dann muss nicht nur das gebrauchte Testkit wie beschrieben in den Restmüll entsorgt werden. In diesem Fall sollte auch die gesamte Verpackung sicherheitshalber mit in den stabilen Plastikbeutel für den Restmüll.
Keine Mülltrennung während der Quarantäne
Nach einem positiven Corona-Selbsttest gilt es zunächst, sich zu isolieren, bis ein PCR-Test für Gewissheit sorgt. Während der Quarantäne entsorgen Haushalte alle Abfälle in die Restmülltonne, fest verschlossen in reißfesten oder mehreren Abfallsäcken. Dorthinein gehören zum Beispiel unbedingt auch benutzte Taschentücher. Auf diese Weise werden Menschen, die mit dem Müll in Berührung kommen, vor Ansteckung geschützt. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle oder Batterien sollten bis zur Aufhebung der Quarantäne aufbewahrt und erst anschließend entsorgt werden.
Wohin mit gebrauchten Atemschutzmasken?
Dieselben Entsorgungsregeln wie für Corona-Selbsttests gelten auch für gebrauchte FFP2- und medizinische Masken sowie für andere Atemschutzmasken. Auch sie gehören, in einen Plastikbeutel verpackt und gut verschlossen, in den Restmüll. Auf keinen Fall dürfen Schutzmasken in der Toilette heruntergespült werden. In der Kanalisation können sie sich mit anderen Gegenständen verknoten und das Abwassersystem verstopfen. Zudem verursachen Sie einen erhöhten Aufwand im Klärwerk.
Was gehört in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack?
Für alle Menschen, die nicht in Quarantäne sind, gilt weiterhin die Aufforderung, Müll richtig zu trennen. Denn wer Verpackungen und Restmüll richtig trennt, trägt effektiv zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.
In die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Das sind Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons. Wichtig ist: Die Verpackungen sollten wirklich leer sein. Ausspülen ist nicht nötig, „löffelrein“ reicht aus. Glasverpackungen gehören nach Farben sortiert in die entsprechenden Glascontainer. Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton in die Papiertonne.
Weiterführende Informationen
Hinweis
Die Initiative „Mülltrennung wirkt“ folgt bei ihren Angaben unter anderem Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), des Umweltbundesamts (UBA) sowie des Bundesumweltministeriums (BMUV). Die Angaben begründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Axel Subklew, Experte der Initiative „Mülltrennung wirkt”
Tel.: +49 (0) 2203 – 50 26 414 | Mobil: +49 (0)178 24 46 547
subklew@mülltrennung-wirkt.de
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Pressemitteilung vom 25.01.2022
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